AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der sigo green GmbH (Stand 01.09.2023)

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Die sigo green GmbH („wir/uns“ oder „Anbieter“) vermietet registrierten Kunden („Kunde“) bei bestehender Verfügbarkeit E-Lastenfahrräder und E-Bikes (Fahrradvermietung). Diese AGB gelten für die Nutzung im Rahmen dieser Fahrradvermietung. Sie regeln die Beziehungen zwischen uns und dem jeweiligen Kunden umfassend und sind sowohl aufgrund der Registrierung für den Rahmenvertrag (Einrichtung Kundenkonto), als auch bei Abschluss von Einzelmietverträgen für die vermieteten Fahrräder Vertragsbestandteil.

1.1 Definitionen

Der Begriff „Kunde” gilt im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter (m/w/d). Die verkürzte Sprachform dient der besseren Lesbarkeit und beinhaltet keine Wertung.

Fahrrad: Unter „Fahrrad” verstehen wir elektrisch unterstützte Lastenfahrräder und Fahrräder.

Standort: Ein „Standort” hat eine Adresse und mindestens eine Station. 

Station: Unter einer „Station” verstehen wir eine Ladestation. Jede „Station” kann ein Fahrrad laden und verschließen.

2. Die Fahrradvermietung erfolgt räumlich in verschiedenen Städten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen diesen nicht explizit widersprechen.

4. Durch die Entleihe/Anmietung eines Rades akzeptiert der Kunde die jeweils aktuelle Fassung der AGB sowie das jeweils aktuell gültige Preisverzeichnis.

5. Der Rahmenvertrag sowie die einzelnen Mietverträge werden in deutscher Sprache abgeschlossen. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht die deutsche Version vor.

6. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich, in Textform, beispielsweise per E-Mail bekannt gegeben und im Internet veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder in Textform Widerspruch erhebt. Auf diese Folge werden wir den Kunden bei der Bekanntgabe neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen gesondert hinweisen. Der Widerspruch des Kunden hat innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe der Änderungen an den Anbieter zu erfolgen. Im Falle des Widerspruchs sind wir zur außerordentlichen Kündigung des Rahmenvertrages berechtigt. Darauf wird der Kunde in der Mitteilung über die geänderten AGB hingewiesen.

§ 2 Anmeldung, Bestätigung

1. Die Anmeldung zur Registrierung ist über die Smartphone App möglich. Bei der Anmeldung sind wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Um ein Benutzerkonto anzulegen, muss der Kunde zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 14 Jahre alt sein.

2. Nach der Anmeldung entscheidet der Anbieter über die Annahme des Antrags auf Abschluss eines Rahmenvertrages. Die Annahme des Antrags erfolgt durch die Mitteilung der Freischaltung nebst den relevanten Daten (E-Mailadresse und Passwort, zusammen die Zugangsdaten). Mit den Zugangsdaten kann Mit den Zugangsdaten kann sich der Kunde in sein Kundenkonto einloggen und einzelne Mietverträge, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, abschließen. Der Abschluss des Rahmenvertrages verpflichtet weder den Kunden noch den Anbieter zum Abschluss von Einzelmietverträgen.

3. Vor kostenpflichtigen Fahrten durch den Abschluss von Einzelmietverträgen muss ein gültiges Zahlungsmittel vom Kunden angegeben werden.

4. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich während der Dauer des Rahmenvertrages mitzuteilen, wenn sich die bei der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten sowie die für die Abrechnung notwendigen Daten ändern. Die Änderungen können vom Kunden auch selbstständig über sein Kundenkonto eingegeben werden.

5. Der Kunde ist mit der Anmeldung für das Kundenkonto damit einverstanden, dass der Anbieter ihm im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebes informative Textnachrichten (SMS), E-Mails und Push-Benachrichtigungen sendet. Werbung wird von uns nur dann zugesendet, wenn der Kunde darin ausdrücklich eingewilligt hat. Die Einwilligung ist jederzeit frei widerruflich. Darauf wird in den Mitteilungen jeweils gesondert hingewiesen und mitgeteilt, wohin der Widerruf zu senden ist.

§ 3 Vertraulichkeit der Zugangsdaten

1. Der Kunde ist während der Dauer des Rahmenvertrages verpflichtet, seine ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Die Zugangsdaten für das Kundenkonto sind persönlich und dürfen nur vom Kunden verwendet werden. Es ist daher strikt untersagt, Dritten Zugang zum Kundenkonto zu gewähren oder das Kundenkonto durch einen Dritten nutzen zu lassen. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die aufgrund einer Nutzung entstehen, die vorstehenden Regelungen widerspricht, sofern diese Nutzung vom Kunden schuldhaft verursacht wurde.

2. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten, wenn er Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung im Sinne des Abs. 1 hat. Der Kunde haftet für alle Schäden, die dem Anbieter bis zum Eingang der Mitteilung entstehen.

3. Nutzt der Kunde sein Kundenkonto über einen Zeitraum von 12 Monaten nicht, kann dieser vom Anbieter deaktiviert werden. Der Kunde kann dann sein Kundenkonto gegenüber uns durch entsprechende Erklärung wieder aktivieren. Wir sind berechtigt dem Kunden jederzeit eine neue Kundennummer zuzuweisen.

4. Kommen dem Anbieter Anhaltspunkte zur Kenntnis, die auf eine missbräuchliche Nutzung des Kundenkontos schließen lassen, ist er berechtigt das Kundenkonto bis zur Klärung des Sachverhalts zu deaktivieren.

§ 4 Ausleihlimit

Jeder Kunde kann über sein Kundenkonto ein (1) Fahrrad anmieten. Soweit für einzelne Städte Ausnahmen oder Besonderheiten bestehen, wird auf den Internetseiten darauf hingewiesen. Im begründeten Einzelfall und/oder abhängig von der Verfügbarkeit ist eine abweichende Nutzung nach Vorgabe des Anbieters möglich.

§ 5 Preise

Die Berechnung der einzelnen Fahrradvermietung sowie von Nebenleistungen, Zusatzleistungen oder sonstigen Sachverhalten erfolgt zu den Preisen der jeweils bei Beginn des Einzelmietvertrages aktuell gültigen Preisliste. Für die Nutzung können örtlich unterschiedliche Tarife gelten. Die Tarife können im Internet oder über die Smartphone App abgefragt bzw. eingesehen werden.

§ 6 Beginn, Dauer und Ende Einzelmietvertrages

1. Die kostenpflichtige Anmietung eines Fahrrades beginnt durch die automatische Freigabe des Fahrrads an der Station.

2. Die für die Abrechnung maßgebliche Nutzungsdauer endet mit der vertragsgemäßen Rückgabe des Fahrrades an derselben Station. Die Rückgabe des Fahrrades wird über die Smartphone App bestätigt. Der Kunde hat den Erhalt der Bestätigungsnachricht zu überprüfen. Wird das Fahrrad während der Nutzungszeit geparkt, läuft der Einzelmietvertrag kostenpflichtig weiter.

§ 7 Nutzungsvorschriften

1. Der Kunde ist verpflichtet die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) strikt zu beachten.

2. Aufgrund der Anmietung eines Fahrrades erklärt der Kunde, dass er in der Lage ist das Fahrrad ordnungsgemäß zu bedienen und zu fahren und nicht darauf angewiesen ist, dass der Anbieter ihm erklärt, wie das Fahrrad zu bedienen oder zu fahren ist. Der Kunde ist für die Beschaffung eines Helms und/oder anderer Schutzbekleidung und deren Gebrauch selbst verantwortlich.

3. Der Kunde ist verpflichtet das Fahrrad pfleglich und fachgemäß zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet sein Fahrverhalten jederzeit den Witterungsverhältnissen sowie den Verkehrsverhältnissen anzupassen.

4. Die Fahrräder dürfen insbesondere nicht benutzt werden:

1. von Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;

2. von Personen, die unter Einfluss von Alkohol (Null-Promilleregel!), Medikamenten bzw. Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen;

3. wenn der Kunde sich in einem Zustand befindet (körperlich oder geistig), der ihn daran hindert das Fahrrad sicher zu bedienen;

4. wenn das Fahrrad einen offensichtlichen technischen Defekt aufweist, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte;

5. für die Beförderung von Personen, die das 7. Lebensjahr bereits vollendet haben;

6. für die Beförderung von Personen, die im Fall e) nicht die dafür vorgesehenen Sitzplätze und Sicherheitsgurte nutzen;

7. für den Transport leicht entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe;

8. für den Transport von Gegenständen, die aufgrund ihrer Form oder Größe dazu geeignet sind, das der Kunde das Fahrrad nicht mehr sicher lenken kann;

9. für die Teilnahme an Wettkämpfen (gleich welcher Art) oder Fahrrad-Testveranstaltungen, sofern der Anbieter hierzu nicht vorher sein schriftliches Einverständnis erteilt hat;

10. zum Zwecke des Abschleppens, Ziehen oder Schieben von Personen oder Gegenständen;

11. bei Witterungsbedingungen, die voraussichtlich die sichere Nutzung beeinträchtigen können, wie beispielsweise starker Wind, stürmisches Wetter oder Starkregen, Hochwasser oder vergleichbare Wettererscheinungen;

12. zur Weitervermietung;

13. für Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sofern der Anbieter hierzu nicht vorher sein schriftliches Einverständnis erteilt hat. Soweit für einzelne Städte Ausnahmen oder Besonderheiten bestehen, wird auf den Internetseiten darauf hingewiesen.

5. Dem Kunden ist es ferner untersagt freihändig zu fahren, die Transportvorrichtungen des Fahrrades unsachgemäß zu nutzen, insbesondere, die zulässige Zuladung von 70 Kilogramm zu überschreiten. Der Kunde hat sich beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Sicherung bzw. Befestigung zu versichern, respektive diese zu überprüfen.

6. Dem Kunden ist es strikt untersagt Änderungen am Fahrrad vorzunehmen, insbesondere Umbauten oder sonstige Eingriffe an dem Fahrrad vorzunehmen und/oder dieses mutwillig zu beschädigen.

7. Sofern ein Kunde das von ihm angemietete Fahrrad einem Dritten zur Nutzung überlässt, hat der Kunde sicherzustellen, dass der Dritte die Regelungen diese AGB wie der Kunde beachtet. Er hat das Handeln des Dritten wie eigenes Handeln zu vertreten. Er haftet für das Handeln des Dritten.

8. Bei unberechtigter Nutzung in vorstehendem Sinne ist der Anbieter berechtigt, die weitere Nutzung zu untersagen und/oder den Einzelmietvertrag wie auch den Rahmenvertrag zu kündigen.

§ 8 Überprüfung des Fahrrades vor der Benutzung

1. Der Anbieter wartet die zur Anmietung angeboten Fahrräder in regelmäßigen Abständen. Weiterhin werden die Akkus der Fahrräder regelmäßig überprüft und in den Anmietstationen aufgeladen. Aufgrund der Nutzung im Vermietungsbetrieb kann der Anbieter keine Gewähr dafür übernehmen, dass der Akku zum Zeitpunkt des Beginns des Mietvertrages voll aufgeladen ist.

2. Vor der Nutzung des Fahrrades muss sich der Kunde mit der Funktionsweise des Fahrrades vertraut machen. Vor Fahrtbeginn hat der Kunde die wichtigsten Komponenten, wie Bremssystem, Lenker, Rahmen, Sattel, Gangschaltung, Klingel, elektronische Steuerung sowie den Reifenluftdruck auf Verkehrssicherheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Vor Eintritt der Dämmerung oder bei Nachtfahrten muss der Kunde zudem das Licht überprüfen. Liegt bei Nutzungsbeginn ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, erkennbar vor oder wird dieser während der Nutzung offenbar, hat der Kunde die weitere Nutzung des Fahrrades sofort zu unterlassen und den Anbieter unverzüglich zu unterrichten. Liegt bei Beginn des Mietvertrages oder nach Fahrtantritt ein Mangel am Fahrrad vor, so wird der Mietvertrag vom Anbieter kostenfrei storniert.

3. Wird das Rad unverschlossen vorgefunden, ist der Kunde verpflichtet dies dem Anbieter unverzüglich telefonisch mitzuteilen.

§ 9 Abstellen des Fahrrades während der Benutzung

1. Der Kunde ist verpflichtet, bei jedem Abstellen/Parken des Fahrrades die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten und darauf zu achten, dass durch das Fahrrad i) die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, ii) andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden, iii) Dritte nicht behindert werden und/oder deren Eigentum weder geschädigt oder sonst wie beeinträchtigt wird.

2. Das Fahrrad darf entsprechend vorstehender Regelung in Abs. 1 insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden:

1. an Verkehrsampeln;

2. an, vor und auf Rettungswegen und Feuerwehrzufahrten;

3. an Bäumen, Hecken und auf Grünflächen;

4. an und vor Denkmälern;

5. an Parkscheinautomaten oder Parkuhren;

6. an Straßenschildern;

7. im Bereich von Zebrastreifen und Mittelinseln;

8. an und vor Briefkästen, Paketstationen und Telefonzellen;

9. auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von 1,6 m unterschritten wird;

10. an und vor Schaufenstern bzw. stationärer Werbung eines Dritten;

11. im unmittelbaren Eingangsbereich von Gebäuden, Einfahrten, vor Türen und Toren;

12. an Bushaltestellen und Bahnsteigen;

13. an Steigungen bzw. auf ungeeignetem Untergrund

3. Vorübergehend darf das Fahrrad nur auf nicht öffentlichem Grund abgestellt werden, wenn die Genehmigung des Eigentümers oder Berechtigten vorliegt. Das Anlehnen des Fahrrades an Fahrzeuge oder andere Gegenstände ist zu unterlassen.

4. Bei jedem Abstellen ist der integrierte Fahrradständer zu verwenden. Das Fahrrad muss immer, auch bei einem nur kurzfristigen Abstellen oder Parken, abgeschlossen werden.

5. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Absätze verspricht der Kunde eine Vertragsstrafe i. H. v. 50,- Euro zu zahlen. Die Geltendmachung eines über diese Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzanspruches bleibt dem Anbieter vorbehalten. Der Kunde hat den Anbieter von Ansprüchen Dritter insoweit freizustellen.

§ 10 Verhalten bei Unfall oder Diebstahl

1. Der Kunde hat dem Anbieter Unfälle unverzüglich zu melden. Das Gleiche gilt bei Diebstahl während der Anmietung oder bei Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Dritte).

2. Sind außer dem Kunden auch andere Personen oder das Eigentum Dritter durch den Unfall beteiligt, ist der Kunde verpflichtet zusätzlich die Polizei zu verständigen.

3. Auch kleinere Mängel wie Reifen-, Felgen- oder Speichenschäden, Schäden an der Lenkung, am Licht und der Transportkiste oder Schaltungsdefekte unterliegen der Mitteilungspflicht.

4. Entsteht dem Anbieter aus der Verletzung dieser Obliegenheit durch den Kunden ein Schaden, haftet der Kunde für diesen Schaden.

§ 11 Rückgabe des Fahrrades

1. Die Rückgabe des Fahrrades hat ausschließlich an demselben vom Anbieter zur Verfügung gestellten Standort zu erfolgen, an dem das Fahrrad zur Verfügung gestellt wurde. Eine Rückgabe an einem anderen Ort ist technisch nicht möglich. Ausnahmen kann es in einzelnen Standorten mit regional übergreifenden Systemen geben. Dies ist gesondert für den jeweiligen Standort geregelt und wird vom Anbieter dem Kunden entsprechend kommuniziert. Wird das Fahrrad nicht ordnungsgemäß zurückgegeben, wird der volle Nutzungspreis bis zur endgültigen Rückgabe berechnet. Der Kunde haftet dem Anbieter darüber hinaus für alle Schäden und Aufwendungen, die aus der schuldhaften und vertragswidrigen Rückgabe entstehen.

2. Der Kunde hat das Fahrrad in die Station so abzustellen, dass der Verriegelungsmechanismus der Station einrastet. Erst dann erhält der Kunde die Benachrichtigung über die Rückgabe des Fahrrades und der Nutzungsvorgang/Einzelmietvertrag ist beendet. Dementsprechend hat der Kunde den Eingang dieser Benachrichtigung sofort zu überprüfen. Rastet der Verriegelungsmechanismus nicht ein, hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu unterrichten und das Fahrrad an der Station abzuschließen. In diesem Fall wird die Nutzungsdauer bis zu dem Zeitpunkt der Mitteilung an den Anbieter berechnet.

§ 12 Abrechnung und Prüfung

1. Die Abrechnung erfolgt ab einem Rechnungsbetrag in Höhe von 30,- Euro, spätestens jedoch 30 Tage nach der letzten Rechnungsstellung. Im Rahmen dieser Abrechnung erhält der Kunde eine Übersicht über die von ihm im Abrechnungszeitraum abgeschlossenen Einzelmietverträge, in der die Nutzungsdauer und das Datum sowie Ort und Standort aufgeführt sind.

2. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Die Rechnungen können auch über den Kundenzugang in der App eingesehen werden.

3. Die Rechnungsbeträge sind, sofern vom Anbieter nicht anders angegeben, sofort zur Zahlung fällig. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Darüber hinaus werden die üblichen Mahngebühren gemäß dem betriebenen bürokratischen Aufwand berechnet. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt neue Einzelmietverträge abzulehnen, bis der Kunde allen insgesamt fälligen Verpflichtungen nachgekommen ist.

4. Dem Kunden stehen folgende Zahlungswege zur Verfügung: SEPA-Lastschrift, PayPal, Kreditkarte.

5. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Rechnung schriftlich oder in Textform geltend zu machen. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit dem Anbieter eine Überprüfung datenschutzrechtlich möglich ist.

§ 13 Haftung des Anbieters

1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. § 536 a Abs. 1 Alt. 1 BGB findet keine Anwendung.

2. Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden im Falle von Vorsatz oder der groben Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus haftet der Anbieter bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unabhängig vom Grad des Verschuldens. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für vertragstypische, d.h. vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden an den mit dem Fahrrad transportierten Gegenständen, es sei denn, dass diese auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens des Anbieters zurückzuführen sind.

3. Eine Haftung des Anbieters entfällt darüber hinaus im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Fahrrades gemäß § 7, es sei denn, dass der Schadenseintritt auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters zurückzuführen ist oder der Schaden unabhängig von der unbefugten/unerlaubten Benutzung eingetreten wäre.

4. Eine Haftung des Anbieters entfällt oder ist entsprechend dem Verschuldensgrad des Kunden zu mindern, wenn dieser seiner Pflicht zur Überprüfung des Fahrrades gemäß § 8 nicht entspricht und der Schaden hierauf zurückzuführen ist oder mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zurückzuführen ist.

§ 14 Haftung des Kunden

1. Die Nutzung des Fahrrades des Anbieters erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Der Kunde haftet dem Anbieter für sämtliche Schäden aus der Nutzung des Fahrrades, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter in diesen Fällen frei.

2. Haftpflichtschäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Der Anbieter ist betreffend die Nutzung des Rades ungeachtet dessen haftpflichtversichert. Die Konditionen und das versicherte Risiko sind über das Kundenkonto abrufbar. Dem Kunden ist es daher untersagt etwaige Haftpflichtfälle (Schadensverursachung und Schadensumfang) ohne Einwilligung des Anbieters gegenüber Dritten anzuerkennen. Die Haftung entfällt in dem Umfang, in dem ein Versicherer den Schaden tatsächlich ersetzt und keinen Rückgriff beim Anbieter nimmt. Regressansprüche des Versicherers des Anbieters gegenüber dem Kunden bleiben davon unberührt.

3. Der Kunde haftet gegenüber dem Anbieter für von ihm zu vertretende Schäden aus Verlust oder Beschädigung des Fahrrades.

4. Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden, die dem Anbieter aus einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in diesen AGB genannten Mitteilungs-, Mitwirkungs- sowie Überprüfungspflichten entstehen.

5. Der Kunde ist für die Folgen von Verkehrsverstößen (bspw. StVO) oder Straftaten, die von ihm während der Nutzung des Fahrrades begangen werden, haftbar. Er kommt für alle daraus entstehenden Kosten und Gebühren auf und stellt den Anbieter vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei. Als Ausgleich für den Aufwand, den der Anbieter durch die Bearbeitung von Anfragen der Verfolgungsbehörden oder Dritter zur Ermittlung von während der Mietzeit des Kunden begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstiger öffentlicher/ privater Beeinträchtigungen erleidet, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter für jede einzelne Anfrage eine Aufwandspauschale von 20,00 € zu zahlen; dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Anbieter im Einzelfall kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens durch den Anbieter bleibt vorbehalten.

§ 15 Laufzeit und Kündigung

1. Der Rahmenvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Vertragsparteien können diesen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Monats ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

2. Die Einzelmietverträge enden mit Rückgabe des Fahrrades.

§ 16 Datenschutz

1. Wir erheben, verarbeiten, nutzen und speichern personenbezogene Daten des Kunden, soweit dies zur Erbringung der von uns angebotenen Leistungen, der Durchführung des Vertrages oder anderer gesetzlich vorhergesehene Zwecke erforderlich ist. Wir werden diese Daten ausschließlich im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen wie auch der Datenschutz-Grundverordnung verwenden. Nähere Informationen zum Thema Datenschutz sind unseren Datenschutzhinweisen im Internet unter https://sigo.green/datenschutzerklaerung/ zu entnehmen.

2. Wir sind berechtigt, gegebenenfalls sogar verpflichtet, im Falle eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren in erforderlichem Umfang Informationen über den Kunden, insbesondere die Anschrift, an Behörden weiterzugeben.

3. Unsere Mieträder können mit einem GPS-Modul ausgestattet sein, um den Ausleih- und Rückgabeprozess zu ermöglichen. Die Ortung der Fahrräder findet bei konkreten Anhaltspunkten eines Missbrauchsverdachtes statt. Die erhobenen Ortungsdaten werden ausschließlich zum Auffinden und für die ordnungsgemäße Abwicklung der Vermietung der Fahrräder verwendet.

§ 17 Rechtswahl, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen, Mitteilungen

1. Diese Vertragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme des Kunden an dem Vermietungssystem, ist Gerichtsstand Darmstadt, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlichen Sondervermögen ist.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommt, in Kraft.

4. Sämtliche vom Kunden nach diesen AGB vorzunehmenden Mitteilungen sind an den Anbieter wie folgt zu richten: support@sigo.green.

§ 18 Verbraucherschlichtung

Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.